Förderabgabe/Förderzins
(Englisch: Royalties)
Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen für das Recht gezahlt,
Bodenschätze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern. Empfänger dieses Entgelts sind
Staaten und Länder, aber auch private Grundeigentümer.
In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den Bundesländern
auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage
ist beim Erdöl der Marktwert der frei gehandelten Mengen in DM je Tonne
und beim Erdgas der von den Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in DM je Kilowattstunde.
Der Regelsatz der Förderabgabe beträgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden; es sind aber
auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige Aussetzung der Förderabgabe
möglich.
Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die Förderung auf der
Grundlage von Konzessionsverträgen erfolgt, die bis zum Jahr 1934 mit privaten
Grundeigentümern geschlossen wurden. Empfänger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen,
Unternehmen und Gemeinden.