Wassergefährdungsklassen (WGK)
Das Bundesumweltministerium hat mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes eine Liste Wasser gefährdender Stoffe aufgestellt und entsprechend der Gefährlichkeit in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Die Einstufung ist Grundlage für Anforderungen zum Schutz der Gewässer an Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung, VAwS). Zusätzliche Informationen befinden sich im „Katalog Wasser gefährdender Stoffe“, der beim Umweltbundesamt zu beziehen ist. Mineralölprodukte sind im Regelfall in die beiden höchsten Gefährdungsklassen (WGK 2 und 3) eingestuft. Ausnahmen bilden Flüssiggas, Bitumen und Petrolkoks, die aufgrund ihrer Wasserunlöslichkeit als nicht wassergefährdend eingestuft sind.